Das Wort Bürger in Einbürgerung kommt davon, dass man sich zu einer Gemeinschaft zusammen schliesst um für einander da zu sein, sprich, zu bürgen. Am 12. Februar 2017 stimmen wir über die Vorlage über eine erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen 3. Generation und von Staatenlosen Kindern ab.
Um sich heute in der Schweiz ordentlich Einzubürgern muss man 12 Jahre in der Schweiz wohnhaft sein, die zwischen dem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr verbrachten Jahre in der Schweiz zählen doppelt. Diese Regelung finde ich massvoll da sich jugendliche Ausländer bereits mit 17 Jahren einbürgern lassen können bei einem ordentlichen Verfahren.
Ich werde mir nicht anmassen wer eingebürgert werden soll oder wer nicht. Aber ich finde es gerechtfertigt eine gewisse Zeit in diesem Land gelebt zu haben bevor man diesen Schritt macht.
Die Einbürgerung steht meiner Meinung am Ende eines Integrationsprozesses und nicht zu Beginn.
Marcel Adolf
JSVP SG Regionalleiter Rheintal