Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung des Bundesgesetzes über die Kranken-, die Unfall- un
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Ziele dieser Vorlage
Aufgrund der Senkung der zur Verfügung stehenden Mittel für die Prämienverbilligungen soll der Kanton auch an weniger als 25-45% der Bevölkerung Prämienverbilligungen auszahlen können.
Was wird geändert?
Bisher galt im Kanton Bern das Leistungsziel, dass mindestens 25-45% der Bevölkerung von Prämienverbilligungen profitieren sollen. Dieses wird gemäss dem Hauptantrag ersatzlos gestrichen, sodass der Kanton auch an weniger als 25% der Bevölkerung Prämienverbilligungen entrichten kann.
Argumente dafür
- Unter Beibehaltung des Leistungsziels wird ein kleinerer Betrag auf gleich viele Bezüger verteilt, das macht wenig Sinn.
- Das Leistungsziel von 25-45% entspricht nicht dem Bevölkerungsanteil, der wirklich auf Prämienverbilligungen angewiesen ist.
- Wird der Eventualantrag angenommen, werden die Ausgaben der Kontrolle des Parlaments entzogen, weil sie automatisch den gesamten Gesundheitskosten angepasst werden müssen.
Argumente dagegen
- Das Sozialziel von 25-45% stellt sicher, dass der einkommensschwache Bevölkerungsanteil nicht von steigenden Gesundheitskosten erdrückt wird.
- Mit der Ablehnung des Haupt- und der Annahme des Eventualantrages mit der Indexierung werden unwirksame Kleinstbeiträge ausgeschlossen.
- Prämienverbilligungen beziehen vor allem Familien mit tiefem Einkommen und Pensionierte; es darf nicht bei den Schwächsten gespart werden.
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