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Finanzen, Steuern
Abstimmung 28.02.2016: Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe"
Schon seit längerem wird darüber diskutiert, wie Ehepaare in der Schweiz besteuert werden sollen, weil eine Heirat zu einer Veränderung der steuerlichen Situation der Ehepartner führen kann. Obwohl das Bundesgericht schon vor über 30 Jahren eine steuerliche Schlechterstellung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren für gesetzeswidrig erklärt hat, ist bei der Bundessteuer bis heute keine Gleichstellung erreicht. Die Initianten der Vorlage ‚Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe’ möchten das Verbot einer Schlechterstellung von Ehepaaren im Bereich der Steuern und Sozialversicherungen in die Verfassung schreiben.
Ausgangslage
Das Bundesgericht entschied bereits 1984, dass die Steuergesetzgebungen Ehepaare im Vergleich zu Konkubinatspaaren (siehe „Einfach erklärt“ Kasten) nicht stärker belasten dürfen. Die Unterschiede bei der kantonalen Besteuerung wurden seither kontinuierlich abgebaut. Auf nationaler Ebene hingegen hat dieser Prozess bisher nur teilweise stattgefunden.
Konkret bedeutet dies, dass verheiratete und unverheiratete Paare auf nationaler Ebene – insbesondere bei der direkten Bundessteuer und Sozialversicherungsabgaben – unterschiedlich behandelt werden. Je nach Einkommenshöhe und -aufteilung bezahlt ein Ehepaar oft mehr und nur selten weniger direkte Bundessteuern als ein gleichverdienendes unverheiratetes Paar. Wenn ein Ehepaar gegenüber einem Konkubinatspaar steuerlich mehr als 10 Prozent stärker belastet wird, so ist dies laut Bundesgericht verfassungswidrig. In der Realität änderte diese Feststellung bisher aber wenig an der tatsächlichen Situation, welche weiterhin Bestand hat.
Bis 2008 waren ungefähr 240'000 Ehepaare von einer solchen Ungleichbehandlung negativ betroffen. Seit 2008 sind Massnahmen in Kraft, welche die finanzielle Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren für ca. ⅔ dieser 240'000 Paare beheben. Nach Berechnungen des Bundes sind bei der Bundessteuer heute noch ungefähr 80'000 Ehepaare benachteiligt.
Bei den Sozialversicherungen ist umstritten ob, und in welchem Masse eine Benachteiligung der Ehepaare durch die Ungleichbehandlung entsteht. Einerseits erhalten pensionierte Ehepaare bei der AHV durch die sogenannte Rentenplafonierung (siehe „Einfach erklärt“ Kasten) weniger Rente als pensionierte unverheiratete Paare. Auf der anderen Seite geniessen Ehepaare in unterschiedlichsten Situationen auch Vorteile aufgrund der Ehe. So sind nur Ehepartner in gewissen Fällen von der Beitragspflicht befreit und profitieren von Hinterbliebenenrente sowie unter Umständen von einem Verwitwetenzuschlag. Nach Meinung des Bundesrates gibt es heute sogar insgesamt eine Benachteiligung von unverheirateten Paaren und folglich keinen Bedarf Ehepaare weiter zu unterstützen. Das Parlament hingegen ist daran, mit der Rentenreform die Plafonierung leicht aufzuweichen.
Was wird geändert
Die vorliegende Initiative will die benachteiligende Behandlung von Ehepaaren und Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer und Sozialversicherungsbeiträgen beenden. Im Speziellen würden drei Dinge in der Verfassung verankert:
Die Benachteiligung von Ehepaaren auf Steuerebene und bei den Sozialversicherung gegenüber unverheirateten Paaren würde auf Verfassungsstufe verboten.
Weiter bestimmt der Verfassungstext, dass das System der Gemeinsambesteuerung bei der Umsetzung angewandt würde (siehe „Einfach erklärt“ Kasten). Eine Individualbesteuerung der beiden Partner ist somit ausgeschlossen. Jedoch steht noch nicht genau fest, wie die konkrete Umsetzung der Initiative im Falle einer Annahme aussehen würde.
Schliesslich würde – aufgrund des Wortlauts der Initiative – die Ehe erstmals auf Verfassungsebene explizit als Bund ‚zwischen Mann und Frau’ definiert.
Auswirkungen
Die Bundessteuer für die heute benachteiligen Ehepaare würde mit der Umsetzung der Initiative sinken. Unklar ist, welchen Einfluss es bei den Sozialversicherungen haben würde. Wenn es insgesamt eine Diskriminierung von Ehepaaren bei den Sozialversicherungen gibt, müssten dort Anpassungen gemacht werden. Andernfalls könnten sich die Änderungen auch auf das Steuerrecht beschränken.
Je nach Ausgestaltung der Umsetzung würden sich Mindereinnahmen beim Bund ergeben. Diese sind schwer abzuschätzen aber können sich nach Rechnungen des Bundes auf jährlich zwischen rund 1,2 und 2,3 Milliarden Franken belaufen. Davon würden 17% der Mindereinnahmen bei den Kantonen anfallen.
Eine weitere Auswirkung wäre, dass eine mögliche rechtliche Regelung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Zukunft dadurch beeinflusst würde. Die Definition der Ehe als Bund ‚zwischen Mann und Frau’ wäre durch die Annahme der Initiative neuerdings auf Verfassungsebene verankert. Im Falle einer allfälligen Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe würde diese Definition in der Verfassung jedoch nicht mehr das geltende Recht widerspiegeln. Der Verfassungsartikel müsste deshalb in diesem Szenario wiederum abgeändert werden.
Argumente der Befürworter
- 80 000 verheiratete und eingetragene Paare sollen nicht mehr ungerechtfertigterweise zu viel Steuern bezahlen, sondern den nichtverheirateten Paaren gleichgestellt werden. Damit soll die verfassungswidrige Ungleichbehandlung auf nationaler Ebene korrigiert werden.
- Die Familie als Grundeinheit unserer Gesellschaft dürfe nicht durch die benachteiligende steuerliche Belastung der Ehe geschwächt werden. Das Steuerrecht solle sich möglichst neutral auf die verschiedenen Lebenskonstellationen auswirken.
- Durch die Verhinderung der Individualbesteuerung beider Ehepartner werde ein höherer bürokratischer Aufwand verhindert. Die im Verfassungsartikel vorgeschlagene Form der diskriminierungsfreien Gemeinsambesteuerung sei einfach umzusetzen und löse das Problem der Heiratsstrafe ebenso effektiv.
Argumente der Gegner
- Die vom Initiativkomitee vorgeschlagenen Ansätze seien nicht zufriedenstellend, da sie vor allem reichere Familien stark entlasten würden, während Familien mit niedrigen Einkommen deutlich weniger von der Umsetzung profitieren würden.
- Das Initiativkomitee will sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Sozialversicherungsabgaben den verheirateten Paaren tiefere Abgaben verschaffen. Bei den Sozialversicherungen sei die Benachteiligung verheirateter Paare jedoch gar nicht gegeben. Hier könnte eine Änderung die verheirateten Paare also ungerechtfertigterweise entlasten.
- Im Initiativtext wird die Ehe als ‚die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau’ definiert. Diese Definition sei nicht mehr zeitgemäss und es sei unnötig dies in der Verfassung festzuschreiben.
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Ziel der Initiative
Die Initiative will die Ungleichbehandlung von verheirateten Paaren und eingetragenen Partnerschaften im Vergleich zu unverheirateten Paaren beenden. Dies betrifft spezifisch die Bereiche Bundessteuer und Sozialversicherungen. Ein Bundesgerichtsentscheid, der die steuerliche Benachteiligung als verfassungswidrig beurteilt, soll damit endlich auch in der Praxis umgesetzt werden.
Wichtigste Änderungen
Bei einer Annahme der Initiative wird die Benachteiligung von verheirateten Paaren in den oben genannten Bereichen verunmöglicht. Weiter wird die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau beschrieben und soll als Einheit besteuert werden (Gemeinsambesteuerung).
Argumente der Befürworter
Die Befürworter empfinden die Ungleichbehandlung als unfaire Benachteiligung von Ehepaaren. Sie wollen die Familie als Grundeinheit der Gesellschaft stärken und den bürokratischen Mehraufwand einer Individualbesteuerung beider Ehepartner verhindern.
Argumente der Gegner
Die Gegner bemängeln, dass die Initiative vor allem Paare mit höherem Einkommen entlastet. Zudem gebe es bei den Sozialversicherungen insgesamt gar keine Benachteiligung von Ehepaaren. Weiter sei die Definition der Ehe als Bund ‚zwischen Mann und Frau’ nicht mehr zeitgemäss.
Konkubinat und eingetragene Partnerschaft
Das Konkubinat ist eine dauerhafte geschlechtliche, eheähnliche Beziehung zweier Personen. Jedoch besteht die Partnerschaft ohne Eheschliessung. Die eingetragene Partnerschaft ist eine Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft, welche einer Ehe sehr nahe kommt. Dieser Zivilstand ist ausschliesslich zwei gleichgeschlechtlicher Partnern vorbehalten. Ähnlich wie die Ehe nur heterosexuellen Paaren zugänglich ist.
Steuerprogression
Als Steuerprogression bezeichnet man das Ansteigen des Steuersatzes mit zunehmendem Einkommen oder Vermögen. Je höher also das Einkommen oder Vermögen ist, desto höher wird der Steuersatz. Dadurch bezahlen besser verdienende Personen nicht nur absolut mehr steuern, sondern auch einen grösseren Anteil ihres Einkommens. Die Steuerprogression wird in der Schweiz angewendet.
Gemeinsambesteuerung vs. Individualbesteuerung
Dies sind zwei verschiedene Systeme der Besteuerung von Ehepaaren. Bei der Gemeinsambesteuerung wird ein Ehepaar als eine Wirtschaftsgemeinschaft aufgefasst und diese Gemeinschaft als Ganzes besteuert. Bei der Individualbesteuerung werden die beiden Ehepartner weiterhin als separate Einheiten erfasst und besteuert.
Rentenplafonierung
Unverheiratete Paare beziehen separate Renten und können somit bis zu je 100% der Höchstrente beziehen. Verheiratete Paare hingegen beziehen ihre Rente gemeinsam und erhalten zusammen höchstens 150% der maximalen Einzelrente. Diese Beschränkung wird als Rentenplafonierung bezeichnet.
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