Legate und Spenden
Viele Leute haben das verständliche Bedürfnis, sich auch über den Tod hinweg für Werte einzusetzen, die für sie schon das ganze Leben sehr wichtig waren. In der Schweiz regelt das Erbrecht, wer erbt und wie der Nachlass zwischen dem hinterbliebenen Ehegatten und den übrigen Erbinnen und Erben geteilt wird. Mit einem Testament bestimmen Sie jedoch selbst, dass der Nachlass im Todesfall anders verteilt werden soll, als im Gesetz vorgegeben. Es macht deshalb durchaus Sinn ein Testament zu erstellen und die Nachlassregelung sorgfältig, frühzeitig und ohne Druck zu regeln. Denken Sie darüber nach, welche Menschen oder welche Arbeit und Ziele von Institutionen und gemeinnützige Organisationen Sie unterstützen möchten. Am einfachsten und kostengünstigsten können Sie ihren letzten Willen in einem eigenhändig und jederzeit widerrufbaren Testament verfassen. Dabei sind einige Formvorschriften zu beachten:
Mit der frei verfügbaren Quote können Sie eine gemeinnützige Organisation begünstigen, indem Sie sie in Ihrem Testament mit einem bestimmten Betrag berücksichtigen. Im unten stehenden Mustertestament ist eine solche Option aufgeführt.
Mit einem Legat oder Vermächtnis zu Gunsten von Vimentis ermöglichen Sie, dass
Falls Sie noch Fragen und Anregungen haben, können Sie uns sehr gerne kontaktieren.
Kontaktperson für Legate:
Mathias Herger
E-Mail: herger@vimentis.ch
- Das Testament muss von Anfang bis Ende handschriftlich abgefasst sein.
- Ort, Datum und Unterschrift dürfen nicht fehlen.
- Nachträge und Änderungen sind ebenfalls mit dem Ort, dem Datum und der Unterschrift zu versehen.
Mit der frei verfügbaren Quote können Sie eine gemeinnützige Organisation begünstigen, indem Sie sie in Ihrem Testament mit einem bestimmten Betrag berücksichtigen. Im unten stehenden Mustertestament ist eine solche Option aufgeführt.
Testament
Ich, Heinz Muster, geboren am 31. Oktober 1949, verfüge letztwillig:
Heinz Muster
- Meine Hinterlassenschaft soll an meine gesetzlichen Erben, nämlich meine Ehefrau Anna und meine Kinder Sarah und Simon Muster nach Massgabe des Gesetzes gehen.
- Meinem Bruder Andreas Muster-Müller, wohnhaft in St. Gallen, hinterlasse ich meine Briefmarkensammlung.
- Der gemeinnützigen Organisation XY vermache ich den Betrag von CHF 10'000.-.
- Als Willensvollstrecker setzte ich XX ein.
Heinz Muster
Mit einem Legat oder Vermächtnis zu Gunsten von Vimentis ermöglichen Sie, dass
- alle Bürgerinnen und Bürger sich auch in Zukunft vor eidgenössischen Abstimmungen mit qualitativ guten, neutralen und wissenschaftlich fundiert Texten über die Vor- und Nachteile der Abstimmungsvorlagen informieren und sich so selber eine Meinung bilden können,
- alle Bürgerinnen und Bürger in "Vimentis - Die Online-Umfrage" ihre Meinung zu aktuellen politischen Lösungsvorschlägen äussern können, um die Politikerinnen und Politiker vermehrt zu sensibilisieren und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung aufmerksam zu machen,
- der Dialog zwischen der Schweizer Bevölkerung und der Politik gesteigert und durch neue Kommunikationsmittel wie Blogs, Videointerviews und durch ein Internetforum gefördert und intensiviert wird,
- Jungbürger auch in Zukunft langsam an die Politik herangeführt werden, indem sie kostenlos während einem Jahr Abstimmungsflyer und informative Texte von Vimentis erhalten,
- Texte zu volkswirtschaftlichem Grundlagenwissen und aktuellen wirtschaftspolitischen Themen weiterhin der ganzen Bevölkerung zur Verfügung stehen und so in Zukunft bei Volksabstimmungen sachlichere Entscheidungen getroffen werden,
Falls Sie noch Fragen und Anregungen haben, können Sie uns sehr gerne kontaktieren.
Kontaktperson für Legate:
Mathias Herger
E-Mail: herger@vimentis.ch