Lexikon: Vernehmlassung
Die Vernehmlassung ist eine Phase im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren. Bevor der Bundesrat dem Parlament einen neuen Gesetzesentwurf vorlegt, geht der Vorschlag in die Vernehmlassung. Das bedeutet, dass die verschiedene Interessengruppen, die Parteien und die Kantone zum Entwurf Stellung nehmen können. Darauf hin wird der Gesetzesentwurf oft noch einmal leicht angepasst und erst dann dem Parlament vorgelegt.
Das Ziel der Vernehmlassung ist es, möglichst gute Gesetze zu erlassen und die Gesetze mehrheitsfähig zu machen.
Das Ziel der Vernehmlassung ist es, möglichst gute Gesetze zu erlassen und die Gesetze mehrheitsfähig zu machen.
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Artikel wurde am 30.12.2011 aktualisiert
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