Lexikon: Guillotine Klausel
Die Guillotine Klausel ist ein Bestandteil der Bilateralen Verträge 1 zwischen der Schweiz und der EU. Die Bilateralen 1 bestehen aus insgesamt 7 verschiedenen sektoriellen Abkommen. Die Klausel besagt nun, dass wenn eines dieser Abkommen gekündigt wird, automatisch alle 7 Abkommen gekündigt sind. Damit soll verhindert werden, dass eine Vertragspartei nur noch die für sie vorteilhaften Verträge weiterlaufen lässt und die anderen kündigt.
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Artikel wurde am 30.12.2011 aktualisiert
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