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Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)"
Die Schweiz ist heutzutage an das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU gebunden und kann die Zuwanderung nicht eigenständig regeln. Die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung» (Begrenzungsinitiative) hat deshalb zum Ziel, die Zuwanderung eigenständig zu regeln. Die Abstimmung, welche ursprünglich am 17. Mai 2020 hätte stattfinden sollen, wurde aufgrund des Coronavirus auf den 27. September 2020 verschoben.
Ausgangslage
Hintergrund der Initiative
Masseneinwanderungsinitiative
Am 09. Februar 2014 nahm das Volk die Masseneinwanderungsinitiative an. Diese hatte zum Ziel, die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz durch Höchstzahlen und Kontingente zu beschränken. Sie wurde bis anhin durch das FZA reguliert. Es war dem Bundesrat allerdings nicht möglich, die Initiative wortgetreu und kompatibel mit dem FZA umzusetzen. Er setzte deshalb auf einen Kompromiss: den sogenannten «Inländervorrang light». Dieser führte eine Stellenmeldepflicht zugunsten inländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, wenn die Arbeitslosenquote in einer Berufsgruppe bei mindestens 5% liegt. Die gemeldeten Stellen sind 5 Tage lang nur den bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren angemeldeten Arbeitssuchenden zugänglich. Danach werden sie breit veröffentlicht.
Die Initianten der Begrenzungsinitiative sehen die Masseneinwanderungsinitiative «nicht einmal ansatzweise umgesetzt», weshalb sie die Begrenzungsinitiative lancierten. Diese soll, falls es nicht anderweitig gelingt, das FZA mit der EU ausser Kraft zu setzen, das FZA künden, womit die Schweiz ihre Einwanderung zukünftig effektiv eigenständig kontrollieren würde.
Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA)
Nachdem das Schweizer Stimmvolk eine Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Ende 1992 abgelehnt hatte, verhandelte der Bundesrat verschiedene sektorielle Abkommen mit der EU, um den Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu sichern. Schlussendlich wurden am 21. Juni 1999 sieben sektorielle Abkommen unterzeichnet, welche als Bilaterale I bekannt sind. Sie wurden am 21. Mai 2000 vom Volk angenommen und sind 2002 in Kraft getreten. Diese Abkommen waren, mit Ausnahme des Forschungsabkommens, klassische Marktöffnungsabkommen. Eines davon ist das FZA. Sie sind alle an eine «Guillotine Klausel» geknüpft. Diese besagt, dass wenn ein Abkommen gekündigt wird, automatisch alle sieben Abkommen gekündigt werden. Sie wurde eingeführt, weil für die EU die Abkommen nur in ihrer Gesamtheit von Interesse waren.
Ziel des Abkommens ist, einen freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und Staaten der Europäischen Union zu gewährleisten. Zudem wird auch eine teilweise Liberalisierung grenzüberschreitender Dienste angestrebt.
Die Personenfreizügigkeit darf insbesondere nicht mit dem Schengener Abkommen verwechselt werden, welches die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen abschaffte.
Alle Angehörigen eines EU-Staates und ihre Familien sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines EU- oder EFTA-Unternehmens sind profitieren vom Abkommen und dürfen nicht nach Staatsangehörigkeit unterschieden werden. Zusätzlich ist ein Familiennachzug unter Umständen möglich. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird vorausgesetzt. Allerdings ist auch Nichterwerbstätigen der Aufenthalt unter gewissen Bedingungen gestattet; insbesondere müssen diese Personen über genügend finanzielle Mittel verfügen und eine Krankenversicherung besitzen. Konkret bedeutet das, dass diese Personen – solange sie die Voraussetzungen erfüllen – denselben Anspruch auf «gleiche Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie die Inländer» besitzen.
Das FZA hat die Lebens- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz vereinfacht. Zudem werden nun Berufsdiplome gegenseitig anerkannt, das Recht auf den Erwerb von Immobilien wurde erweitert und die Sozialversicherungssysteme zwischen der Schweiz und der EU werden koordiniert.
Was wird geändert?
Die Schweiz würde in Zukunft die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig steuern. Es dürften zu diesem Zweck keine neuen Verträge abgeschlossen werden, und auch bestehende Verträge dürften mit diesem Ziel nicht in Widerspruch stehen. Dazu müsste also explizit das FZA ausser Kraft gesetzt werden. Sollte dies innert eines Jahres nach Annahme der Initiative nicht gelungen sein, so muss der Vertrag innerhalb von einem Monat gekündigt werden. Somit könnten sich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nicht mehr frei in der Schweiz niederlassen.
Argumente der Befürworter
Gemäss den Initianten soll die Schweiz «als souveräner Staat» die Zuwanderung selbst kontrollieren. Es herrsche eine unkontrollierte Massenzuwanderung. Dies resultiere direkt daraus, dass die Ausschaffungsinitiative 2010 und die Masseneinwanderungsinitiative 2014 nicht umgesetzt worden wären. Der Grund dafür läge wiederum beim FZA mit der EU.
Die Auswirkungen der Masseneinwanderung sind die Hauptargumente der Initianten. Durch die Beendigung des FZA würden «billige EU-Ausländer» nicht mehr Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ersetzen, welches das Lohnniveau anhebe.
Ausserdem habe eine Annahme der Initiative positive Auswirkungen in viele Aspekte der Schweizer Gesellschaft, vom Umweltschutz, über Verkehr, Wohnkosten, Sicherheit, Finanzen und Demokratie, bis hin zu Selbstbestimmung.
Argumente der Gegner
Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Initiative geschlossen ab. Das Ende des FZA würde auch das Ende des bilateralen Weges der Schweiz bedeuten. Damit würden Schweizer Unternehmen den Zugang zum europäischen Markt verlieren, mit gravierenden Folgen für die Beschäftigung und den Wohlstand.
Besonders kritisch sieht der Bundesrat die Initiative aufgrund der Guillotine Klausel. Damit wird nicht nur das FZA gekündigt, sondern auch die anderen sechs Verträge der Bilateralen I. Ausserdem könnten auch weitere Verträge gefährdet sein, da sie möglicherweise im Widerspruch zur eigenständigen Kontrolle der Zuwanderung stehen. Dies sind beispielsweise die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen, «die für die Sicherheit und das Asylwesen der Schweiz zentral sind».
Die Gegner sind der Meinung, dass die Initiative keine Probleme löst, sondern nur neue schafft und die Schweiz «in zusätzliche Schwierigkeiten [stürzt]».
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Ziel der Initiative
Die Schweiz soll ihre Zuwanderung selbst regeln und die Personenfreizügigkeit mit der EU beenden.
Wichtigste Änderungen
Es werden zwei Artikel in der Bundesverfassung ergänzt.
Die Schweiz soll die Zuwanderung von Ausländern eigenständig regeln. Völkerrechtsverträge, welche Ausländerinnen und Ausländern eine Personenfreizügigkeit gewähren, dürfen weder neu abgeschlossen noch angepasst oder erweitert werden.
Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA) soll über den Verhandlungsweg ausser Kraft gesetzt werden. Ist dies innert einem Jahr nicht gelungen, kündigt der Bundesrat das Abkommen innerhalb eines Monats.
Argumente der Befürworter
Die Schweiz soll als souveräner Staat selbst bestimmen, wer einwandern darf und soll kriminelle Ausländerinnen und Ausländer aus der EU ausschaffen können. Mit der Initiative soll auch der Lohndruck auf Schweizerinnen und Schweizern vonseiten ausländischer Arbeitskräfte gelindert werden.
Argumente der Gegner
Durch die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU verlieren Schweizer Unternehmen den Zugang zum EU-Markt. Nicht nur das FZA wird beendet, sondern auch sechs weitere Verträge der Bilateralen I. Weitere politisch mit der Personenfreizügigkeit verbundene Verträge sind gefährdet.
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