Der "AHV-Steuerdeal" steht angeblich, jedenfalls mit Sicherheit auf sehr wackligen juristischen Beinen. Eine Schande für die meisten SP-, FDP-, CVP-ler/Innen beider Parlaments-Kammern in Bern die so etwas aushecken. Kraft der präjudiziellen Praxis des Bundesgerichtes hat eine Abstimmungsvorlage aber immer noch das Erfordernis einer "Einheit der Materie" formell korrekt zu erfüllen. Dies fordert schon der nötige Respekt vor den Stimmbürger/Innen. Genau dieses Erfordernis ist hier aber nicht erfüllt, somit ist es eine exemplarische Mogelpackung, sollte dieses verschlungene "Päckli" dann tatsächlich dem Souverän doch noch genau so vorgelegt werden.
1. Ich jedenfalls bin entsetzt darüber, dass hier zwei fundamental verschiedenen Sachthemen – die Unternehmenssteuern und die AHV-Sanierung – einfach verknüpft werden, die direkt nichts, aber auch gar nicht miteinander materiell zu tun haben.
2. Der Steuerteil ähnelt der Unternehmenssteuerreform (USR) III zu sehr, die das Volk erst 2017 klar & deutlich schon einmal verworfen hat. Es ist doch eine unumstössliche Tatsache, eine Frage des Respektes und Anstandes gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dass nach Abweisung einer Vorlage durch den Souverän diese nicht mehr vor 3-5 Jahren schon wieder auf seinen Stimmtisch kommt.
Und da wundern sich die Politikerinnen & Politiker warum auch bei uns jetzt eine grosse Politikverdrossenheit herrscht?.
Es ist praktisch die gleiche Steuervorlage, nur soll jetzt dem Souverän das Ganze mit einer Mischung aus Zuckerbrot (AHV) und Peitsche (schwarze Liste) doch noch schmackhaft gemacht werden. Das geht gar nicht, so veräppelt man das Stimmvolk nur noch als für "zu dumm". Am Schluss hat das Volk aber immer das Recht auf seiner Seite. Es ist an uns das bei den nächsten Wahlen dann zu ändern, nämlich ganz einfach diese Parlamentarier/Innen nicht mehr zu wählen, die einen solchen Kuhhandel zugestimmt haben. Schicken wir diese Nationalrat- & Ständeräte/Innen in die Pampa, in die Wüste. Da können Sie dann Päckli binden bis in alle Ewigkeit.
3. Die beiden Vorlagen gehören NICHT ZUSAMMEN.
Wenn sie beide so genial wären, so muss der Souverän jetzt einfach getrennt darüber befinden können wie es sich gehört.
Das zusammengeschnürte Paket aus "Kartoffeln und Birnen" muss an den Absender zurück. Legt eine Vorlage vor, die fair und ausgewogen ist und nichts vermischt.
Absolutes Erfordernis bildet die "Einheit der Materie" gemäss geltender Bundesgerichtspraxis. Dies hat ganz natürlich auch noch an dieser kommenden Eidgenössischen Abstimmung zu gelten:
A) Einen Stimmzettel für ein Ja oder Nein i.S. Steuervorlage "USR IV".
B) Einen Stimmzettel für ein Ja oder Nein i.S. der Materie "Sanierung der AHV".
Alles andere ist als Eingeständnis der Angst der Parlamentarier/Inen vor der Fähigkeit des Souveräns, nämlich "Kartoffeln & Birnen" noch selber voneinander unterscheiden zu können. Wie sagte doch schon der vormalige deutsche Bundespräsident Gauck auf seinem letzten Besuch in Bern erst kürzlich: "Er glaube nicht - bei allem Respekt vor der direkten Demokratie der Schweiz - dass die Bürgerinnen und Bürger bei den heutigen sehr komplexen Sachgeschäften genug Kenntnisse noch besitzen, um darüber selber noch entscheiden zu können".
"honit soit qui mal i pense".