Der Verdacht erhärtet sich: Die Schweizer Behörden brechen an der Tessiner Landesgrenze permanent geltendes Recht.
"FlüchtlingshelferInnen und Nichtregierungsorganisationen kritisieren bereits seit Wochen, dass die Entscheide völlig willkürlich oder gar rechtswidrig seien. Offensichtlich geht mit der verstärkten Überwachung auch eine Praxisänderung bei der Beurteilung von Asylgesuchen einher.
Nach Angaben von Miriam Behrens, Leiterin der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, besteht etwa der begründete Verdacht, dass die Grenzwache sogenannte Dublin-Fälle direkt nach Italien zurückschickt, ohne sie an das SEM zu überstellen. Darunter auch viele Minderjährige.
Grundsätzlich gilt nach Dublin-System: Personen, die in der Schweiz einen Asylantrag stellen, müssen dem Empfangs- und Verfahrenszentrum des SEM übergeben werden. Dieses klärt darauf die Anträge ab. Das Grenzwachtkorps (GWK) selbst hat keine Kompetenzen, darüber zu urteilen."
Mehr hier, unter dem Titel: "Das Versteckspiel der Behörden"
(woz.ch/1634/como/das-versteckspiel-der-behoerden)
Die Zeit ist gekommen, dass verantwortungsbewusste Schweizer/innen wie Frau NR Bosi Mirra, dem Gesetz Nachachtung verschaffen. So könnten auch Sie in Como einige minderjährige Asylsuchende abholen und ihnen weitere unmenschliche Strapazen ersparen. Sie befänden sich in guter Gesellschaft – so mit Paul Grüninger (jüdische Asylsuchende) oder Kaplan Koch (Asylsuchende aus Chile).
Sind Sie auch für die private Hilfe beim Grenzübertritt an vom Gesetz her übertrittsberechtigte Asylsuchende?
Den 5000 Leserinnen und Lesern bis zum 21. Mai 2019 danke ich für ihr Interesse an diesem aktuellen Thema. Ich werde deshalb gerne weiter informieren, so, wie man das in einem BLOG eben macht.