Auch SP-Bundespräsidentin Frau S. Sommaruga hat ausschliesslich die Funktion eines Exekutiv-Mitgliedes auf Bundesebene, d.h. alle Bundesräte haben - speziell vor Volks-Abstimmungen - diese nicht einseitig zu beeinflussen, sondern ausschliesslich den Volkswillen danach genauestens zu exekutieren, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Es versteht sich von selbst dass auch Frau S. Sommaruga Wahlen weder vor noch während der Abstimmung AKTIV EINSEITIG beeinflussen darf, denn Exekutivmitglieder müssen auf beide Seiten unbedingt OBJEKTIV NEUTRAL bleiben. Nur auf welche Seite die Waage abschliessend - durch eine Mehrheit der Stimmbürger - danach sich neigt, genau diesen Volkswillen haben ja MÜSSEN sie nach der Bundesverfassung & dem Bundesratseid inhaltlich genauestens exekutieren.
Sondertreffen Frau SP-Bundespräsidentin S. Sommaruga mit EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen am WWF in Davos
Dank Radio SRF, das Einblick in das Protokoll dieser Unterredung hatte, wissen wir aber nicht nur, dass Sommarugas Darstellung des Gesprächs falsch ist, sondern auch, dass hinter den WEF-Kulissen - also fernab jeder Öffentlichkeit - noch weit Brisanteres vereinbart wurde. Erstens waren gemäss den schriftlichen Aufzeichnungen Nachverhandlungen doch ein Thema, und zwar in dem Sinn, dass die EU-Seite diese abermals strikte abgelehnt hat – auch wenn das bundesrätliche Trio (Sommaruga, Keller-Sutter, Cotti) wohl etwas anderes erwartet haben, wie in Klammern maliziös ergänzt wird.
SVP-Nationalrat Adrian Amstutz muss Sommaruga erklären wie direkte Demokratie funktioniert,
und was die eigentlichen Aufgaben der Bundesräte als Exekutive ist, nämlich den demokratisch an der Urne geäusserten Willen der Stimmbürger auszuführen ohne wenn und aber. Bei der z.B. vom Souverän in der Folge gutgeheissenen "Masseneinwanderung-Volksinitiative ist aber genau dies nicht geschehen.
Aus der Abstimmungs-Arena zur Masseneinwanderungsinitiative vom 17.01.2014
https://www.youtube.com/watch?v=bc8_yo9ZDzI
Pakt mit der EU-Vertragsgegnerin
Nachgerade schamlos bis ungeheuerlich ist jedoch eine Absprache, die Sommaruga, Cassis und Keller-Sutter mit von der Leyen getroffen haben, um die delikate Abstimmung über die «Begrenzungsinitiative» der SVP zu beeinflussen. Das Protokoll erwähnt die Bitte der Bundespräsidentin, die EU möge sich bis zum 17. Mai, dem Datum des Urnengangs, zu Fragen rund um das Rahmenabkommen in Schweigen hüllen, damit die (nicht chancenlose) Initiative keinen Auftrieb mehr erhalte. Nun, auch bewusstes Schweigen ist gemäss Axiom 1 des berühmten Kommunikationswissenschaftlers Paul Watzlawick («Man kann nicht nicht kommunizieren») eine klare Aussage.
Damit haben Sommaruga und Co. die EU um die direkte Einmischung in den inneren demokratischen Prozess des Landes ersucht,
was die oberste Kommissarin noch so gerne versprach, handelt der Bundesrat damit ganz im Interesse Brüssels. So eng paktiert die Landesregierung vor dem Entscheid zur SVP-Initiative mit der Vertragsgegnerin im Ringen um ein Rahmenabkommen. Verhandlungen müssen hart und kontrovers aussehen für den Stimmbürger, auch wenn sich die Parteien am Tisch längst einig sind und der ausgemachte Text vorliegt. Die eigenen Leute, die müssen dann nur noch dressiert werden.
Mit ihrem Treffen mit dem EU-Rahmenvertragsgegner hat S. Sommaruga Einfluss, eine zweifelsohne unzulässige Störung betr. einer kurz bevorstehenden Eidgenössischen Abstimmung genommen, vgl. auch StGB Art. 279, also liegt meiner Meinung nach eine Störung & Beschränkung der Handlungsfreiheit eines jeden Stimmbürgers vor nach Schweizerischem StGB Art.279-283. Es besteht Bundesgerichtsbarkeit bei Wahlen, Abstimmungen, Referendums- und Initiativbegehren des Bundes: StGB Art. 340 Ziff. 1 Abs. 7.
Eine Störung oder Beschränkung vor einer Abstimmung ist dann anzunehmen, wenn eine Unterlassung wie hier mit der Gegenpartei vereinbart, massgeblichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Stimmbürger hat.
Oder andersherum: Hätte diese Massnahme-Vereinbarung mit der Vertragsgegnerin Frau von der Leyen keinen Einfluss auf die Stimmbürger, wäre dieses Treffen zum vornherein unnötig gewesen, hätte gar nicht stattfinden müssen resp. dürfen, womit eine unrechtmässige Einflussnahme bei dieser folgenden Abstimmung nachgewiesen werden kann. Auch könnte dieses Ereignis dann als eine bewusste völlig unnötige Steuer-Resourcen-Verschwendung bezeichnet werden.
Kein Exekutivmitglied i.d. Schweiz darf sich eine derartige einseitige Einflussnahme vor Abstimmungen - insbesondere vor einer derart absolut wichtigen - erlauben, demgegenüber eine EU-Kommissarin dann vielleicht schon. Bekanntlich sind wir Schweizer aber noch gar nicht in der EU integriert, resp. zum reinen EU-Vasall verdammt, also noch gar nicht definitiv angekettet worden. Dies wird sich erst nach Vorliegen des Abstimmungsresultates des Schweizer Souverän über diesen EU-Rahmenvertrag herausstellen.

Wenn man von den Leuten Pflichten fordert und ihnen keine Rechte zugestehen will,
muss man sie gut bezahlen.