JA zur Konzernverantwortungs-Initiative: Nur Sorgfaltspflichten müssen bei Zulieferern erfüllt werden!
Die behauptete Beweislastumkehr war von Anfang an ein Sturm im Wasserglas. Es geht nicht darum, die eigene Unschuld beweisen zu müssen, sondern es geht darum, zu zeigen, dass das eigene Unternehmen die Sorgfaltspflichten erfüllt hat. In diesem Fall kann sich das Unternehmen sogar aus der Verantwortung/Haftung befreien, folglich würden (wie bereits heute) nur die Tochterfirma oder kontrollierten Unternehmen haften und müsse im entsprechenden. Land verklagt werden.
Ausserdem wird fälschlicherweise so getan, als müssten Schweizer Gerichte selber im Ausland Beweise finden oder wären mit internationalen Fällen überfordert. Beides total absurd; Beweise muss der Kläger vorlegen und internationale Fälle sind schon seit Jahren an der Tagesordnung in einer zunehmend globalisierten Welt (von der die Schweiz unter dem Strich profitiert, wenn auch viele einzelne eher darunter leiden müssen).
Ausserdem wird immer wieder behauptet, Unternehmen müssten für alle ihre Zulieferer haften. Das ist schlicht falsch. Einfach den Initiativtext richtig lesen: Haftung besteht nur da, wo es sich um eine Tochterfirma handelt oder faktisch eine Kontrolle über ein Drittunternehmen ausgeübt wird. Ob eine solche Kontrolle besteht, wird ein Gericht im Einzelfall entscheiden. Kein neues Prinzip, kein Problem. Und wie in ersten Abschnitt schon beschrieben: Wenn eine Unternehmen zeigen kann, dass es sorgfältig genug gearbeitet hat, dann haftet es nicht einmal – ziemlich unternehmensfreundlich eigentlich.
Damit wird auch klar, dass es durchaus vertretbar ist, wenn die Initiant*innen vereinfacht sagen, dass ihre Initiative hauptsächlich die grossen Konzerne trifft. Denn nur diese haben praktisch Tochterfirmen oder eine Grösse, die ihnen Machtausübung über Zulieferer erlaubt und nur in diesen Fällen greift die Haftungsklausel. Was für alle Unternehmen gilt: Sie müssen ihre Verantwortung bei Geschäften im Ausland wahrnehmen. D.h. durch ihre Geschäfte erzeugte Risiken abschätzen, allfällige Missstände beheben, Bericht über ergriffene Massnahmen erstatten. Für KMU sollen ausdrücklich erleichterte Anforderungen gelten.