Ein Schildbürgerstreich
des Bundesrates?
Der Bundesrat wendet die "Verschärfung
des Asylrechts in ihr Gegenteil:
Flüchtlinge dürfen künftig
legal dort Urlaub machen,
wo sie angeblich verfolgt werden.
Ein Flüchtling, der zwischendurch in sein Herkunftsland zurückreist, ist offenkundig kein Flüchtling. Das leuchtet jedem Kind ein. Kein Mensch reist freiwillig in ein Land, sei es zum Verwandtenbesuch oder aus anderen Gründen, wo ihm Tod oder Folter drohen. Um einem Missbrauch des Asylrechts vorzubeugen, gilt in der Schweiz deshalb auch für anerkannte Flüchtlinge ein Heimreiseverbot. Das gehört zu den ersten Dingen, die man jedem erklärt, der einen Asylantrag stellt.
Trotzdem scheint es unter Asylanten geradezu Mode zu sein, ferienhalber in die Heimat zu jetten, sobald die begehrte Anerkennung vorliegt. Allein 2017 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) 231 Personen den Asylstatus entzogen, weil sie in ihr Heimatland gereist sind. Das entsprach einem Anstieg um 60 Prozent gegenüber 2016. Und das ist zweifellos nur die Spitze des Eisbergs.
Vollversorgung in der Schweiz, Ferien in Eritrea.
Bild: Andrew McConnell (Alamy Stock Photo)
Artikel von Hubert Mooser,
WW vom 08.05.2019
Der Eifer beim SEM, die Heimaturlauber konsequent auszuweisen, hält sich nämlich in engen Grenzen. Der Nachweis sei schwierig, wiegelt man ab, wenn keine direkten Flüge gebucht wurden. Von einem Aufenthalt in Nachbarstaaten dürfe man nicht generell auf eine Reise in die Heimat schliessen.
Von hart zu butterweich
Nun hat das Parlament im Dezember 2018 das Heimreiseverbot verschärft. Mit den neuen Gesetzesbestimmungen kann der Bund ein Reiseverbot künftig auch auf andere Staaten ausdehnen, insbesondere auf Nachbarländer. Doch die vom Parlament beschlossene harte Linie ist inzwischen butterweich.
Mit seiner letzte Woche veröffentlichten Verordnung zum Gesetz hat der Bundesrat die Verschärfungen sogar in ihr Gegenteil verkehrt. Er will Flüchtlinge ganz legal in ihre Heimatländer zurückreisen lassen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Als solche gelten neben einer schweren Erkrankung, einem schweren Unfall oder dem Tod eines Familienmitglieds auch bedeutende Anlässe zur Aufrechterhaltung der familiären Beziehungen.
Damit wird das Heimreiseverbot für Pseudo-Flüchtlinge zum Freipass pervertiert für das, was eigentlich verhindert werden sollte. Wer will schon überprüfen, ob der sterbende Onkel wirklich in den letzten Zügen liegt. Irgendeine Heirat gibt es immer zu feiern.
Ziel des Parlamentes war es, die Asylpolitik wieder etwas glaubwürdiger zu machen. Doch der Bundesrat bestätigt mit seinem juristischen Schildbürgerstreich, was vielen schon lange schwant: Mit echter Verfolgung hat unser Asylwesen nur am Rande zu tun. Die Empfangszentren des Bundes sind voll von Menschen, die falsche Lebensläufe vorlegen, ihre Identität verschleiern und irgendwelche Geschichten erfinden, damit sie in der Schweiz bleiben können. In Anbetracht des wirtschaftlichen Gefälles zwischen den Herkunftsländern und der Schweiz ist das menschlich nachvollziehbar; doch gegenüber echten Verfolgten ist es ein Hohn.
Gerade bei der seit Jahren wachsenden Gruppe der Eritreer hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass diese selten Verfolgte im Sinne des Gesetzes sind. Die Praxis wurde vorübergehend etwas verschärft. Trotzdem war Eritrea im ersten Quartal 2019 wieder das wichtigste Herkunftsland von Asylsuchenden – mit 25 Prozent mehr Gesuchen als im letzten Quartal 2018. Das von den Schweizer Asylbehörden vielen Eritreern erteilte Bleiberecht hat längst eine Antragsspirale in Gang gesetzt.
Bei rund 40 Prozent der eritreischen Asylgesuche handelt es sich heute von Kindern, deren Eltern im Asylprozess stehen. Weitere rund 40 Prozent kommen aufgrund des Familiennachzugs. In Zukunft dürfen sie ganz legal in ihre Heimat reisen, um zwischendurch die Rundumversorgung in der Schweiz zu geniessen. Ungefähr 90 Prozent der Eritreer leben bekanntlich von der Sozialhilfe.
Schlussfolgerungen
1. Was für ein Grund vermag die behaupte Gefahr von Folter und Tod aufzuwiegen, damit ein "Flüchtling" dorthin zurückkehrt, wo er angeblich Folter und Tod ausgesetz ist.?
2. Eine Mehrheit "unserer" Parlamentarier/Innen der Parlament-Kammern National- & Ständerat in Bern zeichnet dafür verantwortlich. Ist dies nicht ein unübersehbarer Ausdruck einer bereits vollkommen dekadenten Gesellschaft? Dies gerade auch angesichts der Tatsache, dass z.B. eine junge Familie, der Mann hat eine vierjährige Ausbildung absolviert, die Mutter ist zu Hause (bei ihren zwei Kindern unter vier Jahre) ausgiebig genug beschäftigt, trotzdem finanziell von der Allgemeinheit durch die Kinder finanziell abhängig geworden. Dies in der Form, dass die Krankenkassenprämien der ganzen jungen Familie mit Ergänzungsleistungen bezahlt werden müssen? Und Ferien sind in den Ergänzungsleistungen NICHT inbegriffen.
3. Ist dies, angesichts der Tatsache eines von "unseren" Bundesräten/Innen i.d. Mehrheit jetzt ermöglichtem "Happy holiday" für unsere eriträischen "Flüchtlinge", nicht ein aussergewöhnlich schlechtes Zeugnis dieser sozialistischen-, CVP-, FDP-Parlamentarier/Innen?. Warum haben wir nicht endlich auch ein "Swiss first"? Und was ist unsere Konsequenz daraus, was ist die einfachste Lösung?:
Wir wählen das nächste Mal alle einfach allesamt "Trump's" in die beiden Parlamente in Bern, "Swiss first", und uns Schweizer/Innen geht es schnell wieder viel besser. Warum vertritt im jetzigen Bundesrat nicht wenigstens eine Mehrheit primär die Interessen der SCHWEIZ, von uns ALLEN in diesem Land der Eidgenossen? Haben die dafür Verantwortlichen den von Ihnen allen abgelegten bundesrätlichen EID etwa schon vergessen?
Jedenfalls ist es besser, ein eckiges Etwas zu sein, als ein rundes Nichts.