Liebe Vimentis-
Forum-Teilnehmer
Zuvor verbreitete eine/r "Christine Meili" strafrechtsrelevanten Hass, Verleumdungen, Persönlicheitsverletzungen mittels solch krass unsachlichen Schmähungen als Antworten auf Blogs gegen deren diverse Verfasser. Jetzt wütet sie/er diesbezüglich einfach mit einem eigenen Block in der Art weiter wie folgt:
Vermutlich deshalb die Kommentarfunktion schlussendlich für ALLE geschlossen werden musste, zum Schaden aller übrigen anständigen Menschen (eine grosse Mehrheit) hier bei Vimentis, welche auch Menschen gleichwohl respektieren, die halt eine etwas andere Meinung haben als sie selber.
Auch das Internet ist jedoch absolut kein rechtsfreier Raum, wo man so krass wüten kann wie man gerade will, auch hier gilt der Persönlichkeitsschutz mittels Strafanzeige.
Ehre ist der Anspruch einer Person auf Geltung (BGE 114 IV 16). Geschützt wird der Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt: BGE 93 IV 21, 103 IV 158. Entscheidend dafür, ob die eingeklagte Äusserung ehrverletzend sei, ist der Sinn, welchen ihr der unbefangene Hörer nach den Umständen beilegen musste: (BGE 119 IV 47.
INFO:
Es wurde Meldung gemacht, resp. Strafanzeige erstattet.