Nun sollen Sie also wieder ausspioniert werden können, die Mitmenschen, die gesundheitliche Schickschalsschläge erlitten haben. So will es das von der Versicherungslobby manipulierte Parlament.
Zum Glück wehrt sich ein Referendumskomitee (https://pledge.wecollect.ch/de).
Kein Sonderrecht gegen vom Schicksal geschlagene Mitmenschen!
Niemand hat ernsthaft etwas dagegen, dass gegen Betrug hart vorgegangen wird. Aber hierfür gibt es die Staatsanwaltschaften und die Kriminalpolizei mit ihren Erfahrungen, Ressourcen und rechtlichen Möglichkeiten. Diese können bei genügend Verdacht die geeigneten Beweismittel beantragen und die Verdächtigen befragen.
Warum jetzt eine Tätergruppe (die Betrüger bei Sozialversicherungsleistungen) ganz anders behandelt werden sollen, als alle aneren Täter, bleibt schleierhaft?
Kosteneinsparungen höchst fraglich
Angeführt werden angeblich Einsparungen in Millionenhöhe. Als Richter habe ich einen solchen Fall miterlebt (inkl. rechtskräftiger Verurteilung). Gespart haben IV und Unfallversicherung schon, dafür sind andernorts Kosten angefallen: der Täter blieb mit seiner beruflichen Integration auf halben Weg stehen, statt 50% Arbeitsfähigkeit, die er bald erreicht hätte, hiess es bald wieder Vollrente, Steuerausfälle, lebenslanger Bezug von Ergänzungsleistungen. Statt Einsparungen also nur Kostenverlagerung. Dies bei einem nachgewiesenen konkreten sanktionierten Vergehen.
Die Mehrkosten aus dem Kollateralschaden der ungerechtfertigten Überwachungen dürften auch nicht klein sein: Oft versuchen sich Betroffene mit Arbeit wieder zu integrieren. Meist sind diese Arbeitsverhältnisse zu Beginn nicht klar definiert. Betroffene werden durch die Überwachungsdrohung verunsichert und es eher nicht mehr wagen, sich zu integrieren. Ein weiterer Kostenfaktor sind die psychischen Schäden durch ungerechtfertigte Überwachung. Dies verursacht Gesundheitskosten und kann zu Rentenerhöhungen führen.
Um die Einsparungen und Mehrkosten von Überwachungen wirklich ermitteln zu könne, brauchte es eine saubere Erfassung aller Fälle inkl. deren Auswirkungen auf Rentenleistungen, Krankheitskosten, Erwerbseinnahmen, Steuereinnahmen und Sozialleistungen der Gemeinden. Zahlen hierzu fehlen.