Sicher ist fast allen klar, so lange unsere Bundesverfassung noch rechtsverbindlich ist, schlussendlich das Volk, denn:
1. Der Souverän bestimmt mittels Mehrheitsbeschluss was für Gesetze in Gemeinden, den Kantonen, dem Bund, ebenso was in unsere Verfassung steht, also rechtstaatlich seine Gültigkeit haben muss.
2. Die Legislative, die beiden Parlamente National- & Ständerat, sie erlassen die Bundesgesetze.
3. Die Exekutiven - auf höchster Ebene beim Bund der Bundesratsrat, bestehend aus 7 Mitgliedern - exekutiert diese rechtsstaatlich korrekt im Rahmen und Sinne ihres Eides und, sowie den Bestimmungen in der Bundesverfassung.
4. Der Souverän, als die oberste Instanz in der direkten Demokratie, er hat immer das letzte Wort. Also geht die Macht von unten nach oben, nicht von oben nach unten.
Der Bundesrat wollte nun aber am 11,7./12.12.18 den UNO-Migrationspakt in Marakesch/Afrika eigenmächtig unterzeichnen, ohne dass der Souverän, ebenso die beiden Parlamente im Detail informiert worden wären. Die Schweizerische Volkspartei hat den Bundesrat kürzlich nun aber ersucht, diesen UN0-Migrationspakt zuvor erst in die Parlamene zu bringen, die Auswirkungen sind auf unser Land ja von grösster Bedeutung.
Herr Ulrich Vosgerau, Rechtswissenschaftler an der UNI-Köln erklärt alle Aspekte hier fachmännisch genau für alle Interessierten, davon direkt Betroffenen:
https://www.youtube.com/watch?v=2gFQ6qhWea8
Wirtschaft oder Politik –
Wer wirklich hinter dem UN-Migrationspakt steht
https://www.youtube.com/watch?v=PCbt54DKrMo
Unterschriftensammlung:
https://migrationspakt-stoppen.info/