Was ist das grundsätzliche Problem mit der Strafnorm?
Vom Jein zum Nein: Mein Weg zur Ablehnung des Zensurgesetzes
Kommentare von Lesern zum Artikel
Der Verein Vimentis hat sich entschieden, die Kommentarspalte zu den Blogs zu schliessen. In der folgenden Erläuterung erfahren Sie den Grund für diesen Entscheid.
Der Blog, und dazu gehört auch die Kommentarspalte, sind ein wichtiger Teil der Diskussionsplattform von Vimentis. Gleichzeitig sind Werte wie Respekt, Anstand und Akzeptanz für den Verein von grösster Wichtigkeit. Vimentis versucht diese Werte selbst einzuhalten, sowie auch auf der Website zu garantieren.
In der Vergangenheit wurden diese Werte in der Kommentarspalte jedoch regelmässig missachtet, es kam immer wieder zu nicht tolerierbaren Aussagen in den Kommentaren. Das Löschen dieser Kommentare ist heikel und zudem mit grossem Aufwand verbunden, welcher der Verein nicht stemmen kann. Zusätzlich können die Kommentare praktisch anonym verfasst werden, weswegen eine Blockierung der jeweiligen Personen unmöglich wird.
Folglich hat der Verein Vimentis entschlossen, die Kommentarfunktion abzuschalten und nur den Blog stehen zu lassen. Der Blog erlaubt es Personen weiterhin, sich Gehör zu verschaffen, ohne sich hinter einem Pseudonym zu verstecken. Die Änderung sollte die Blog-Plattform qualitative verbessern und all jenen Personen ins Zentrum rücken, welche Interessen an einer sachlichen Diskussion haben, sowie die oben erwähnten Werte respektieren.
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Willi Frischknecht sagte January 2020 Man muss eigentlich schon klar sehen, wir diskutieren um die Rassismus-Strafnorm die von allem Anfang an ein Fehlkonstrukt ist. Jede Erweiterung verschlimmert die Diskriminierung doch nur. Ein Gesetz das Personen wegen Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung unter einen Spezialschutz stellt, diskriminiert alle anderen Gruppen. Wenn die bestehenden Gesetzte unabhängig von Rasse, Ethnie oder Religion die Bevölkerung nicht von Hass oder Diskriminierung schützen, dann muss man dort ansetzten. |
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Simon Matt sagte January 2020 Zensur ist in der Schweiz verboten. JA zur Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm. “Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen” und “niemand darf diskriminiert werden”. So steht es in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Erweiterung der bestehenden Anti-Rassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung ist darum eine folgerichtige Massnahme, um diese Grundsätze durchzusetzen. Diese Strafnorm dient dem Schutz der Menschenwürde und respektiert die Meinungsäusserungs- und Glaubensfreiheit. Darum sagen wir JA am 9. Februar. Die Menschenwürde ist der Eckpfeiler unserer heutigen Gesellschaftsordnung. Die Wahrung dieser Würde ist das Ziel des Staates, der Grund, weshalb wir überhaupt einen Staat haben. Es gilt: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Der Zweck der Anti-Rassismus-Strafnorm ist es, Menschen gegen Entwürdigungen zu schützen. Dies ist ein liberales Prinzip. Kein Mensch darf in der Öffentlichkeit aufgrund von bestimmten Eigenschaften unwürdig behandelt werden. Doch dieser Grundsatz wird immer wieder angegriffen und in Frage gestellt. https://www.operation-libero.ch/de/menschenwuerde-ja/sieben-gruende |
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Jan Eberhart sagte January 2020 Wenn man sich die Reaktionen in den Sozialen Netzwerken auf das Referndum ansieht, muss man sich fragen, ob nicht auch hier Anstiftung zu Hass vorhanden ist. Auch Christen und die christliche Religion sind anscheinend durch Hass bedroht. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. |
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Hans Knall sagte January 2020 Meine Auffassung deckt sich, Herr Kälin, mit der Ihren, wenn Sie postulieren, dass Menschen nicht nach äusseren Merkmalen „gewertet“ werden können und sollten. Aber diese Nicht-Wertung darf nicht so missverstanden werden, dass deswegen die realen „Unterschiede“ ignoriert werden müssen. Unterschiede machen die Welt „farbiger“ und interessanter. Erst die Anerkennung der Individualität jedes Einzelnen macht es möglich, diese wahrzunehmen. Dagegen ist die Einebnung und Gleichmacherei mit der Begründung damit niemanden zu diskriminieren, selber eine wertende Haltung. Denn diese setzt voraus, dass Unterschiede eben nur in gut oder schlecht eingeteilt werden können, was aussagt, dass es demnach minderwertige Merkmale gibt. Dennoch muss es möglich sein, das Verhalten von Menschen, nicht die Menschen selbst, zu kritisieren oder auch abzulehnen, wenn es sich von der als „normal“ empfundenen oder ethisch verstandenen, öffentlich wahrnehmbaren Richtschnur unterscheidet. Auch Witze, welche offensichtliche Unterschiede thematisieren, müssen erlaubt sein. Die pure Nennung von Unterschieden darf nicht zum Hass stilisiert werden, denn wie gesagt, das würde ja implizieren, dass schwul oder schwarz zu sein tatsächlich negativ gewertete Merkmale sind. Sonst könnte sich ja niemand dadurch beleidigt fühlen. Was hat also zum Beispiel ein Witz über einen Schwarzen, den man bei Nacht in einem Tunnel schlecht sieht, mit Rassismus zu tun? Oder wenn es als Beleidigung gilt, wenn jemand einen Schwulen als weibisch veräppelt, dann müssten die Rassismusexperten doch davon ausgehen, dass es eine Minderwertigkeit darstellt Eigenschaften von Frauen aufzuweisen. Solche Widersprüche gibt es noch und noch, wenn man versucht, die „Haltung“ oder die „Meinung“ oder die „Gesinnung“ und damit die „Gedanken“ der Menschen zu kontrollieren. Das alles zeigt auf, dass es bei dieser Vorlage nicht darum geht, irgendwen „vor Hass zu schützen“. Vielmehr fordern die Gesinnungs-Vorschreiber ein weiteres Hebelinstrument um alle traditionellen und konservativen Ethikvorstellungen unserer Zivilisation als „Nazi“ zu stigmatisieren und mit Strafmassnahmen zu unterdrücken. |
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Hans Knall sagte January 2020 16 Jahre Haft für das Verbrennen einer Regenbogenfahne! Die Pastorin freut’s. Sie selbst gehört zur Rasse der LGTBQusw und damit zu den sich symbolisch „gehasst Fühlenden“. Wollen wir das tatsächlich auch bei uns einführen? Sagt NEIN zu diesem Gesinnungswahn wo die öffentliche Vergötterung von Perversen mittels Fahnen an Kirchen (!) als mutiger Akt und einzig richtige Moral verordnet wird, während die öffentliche Äusserung der gegenteiligen Auffassung drakonisch bestraft und unterdrückt wird. https://www.blick.ch/news/ausland/knast-fuer-schwulenhasser-regenbogenfahne-angezuendet-16-jahre-haft-id15673586.html?utm_source=facebook&utm_medium=social_user&utm_campaign=blick_app_iOS |
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RUDOLF OBERLI sagte January 2020 "(...) Ein Aufruf zu einer Straftat war schon immer eine strafbare Handlung. Eine persönliche Beschimpfung (in Deutschland: Beleidigung) auch, und zwar im Art. 177 StGB. (...)" Es geht um die Strafbarkeit vor allem von HASSREDEN gegen Homosexuelle als GRUPPE, Herr Kälin, die bisher durch betroffene Gruppen NICHT mit Erfolg eingeklagt werden konnten. Das US-amerikanische Rechtssystem ist bereits weiter: Es bestraft Hassdelikte generell und schwerer als andere Delikte, egal, gegen wen sie sich richten. Es werden also nicht ausgewählte Gruppen unter besonderen Schutz gestellt, wie bei uns in der Schweiz, wo deshalb z. B. Hassreden gegen die SVP nicht mit Erfolg eingeklagt werden können, auch nicht Hassreden gegen die SP in diesem Forum. Viel mehr hier: https://twnews.ch/ch-news/darf-man-noch-schwulenwitze-erzahlen Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung Abstimmung vom 9. Februar 2020: Stimmen Sie bitte JA! |
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Gilbert Hottinger sagte January 2020 @Herr Christof Kälin Ich bin mit Ihrem Blog fast in Allem einverstanden. Dank sei Ihnen dafür. Klar ist doch inzwischen längst auch geworden, nämlich dass die damalige 1. Rassismus-Strafnorm sich in der Praxis schnell als total falsch erwiesen hat, weil schon diese zu generell zu rein politischen Zwecken missbraucht wird. Sie dient dazu die Redefreiheit - die garantiert ist durch unsere Schweizerischen Bundesverfassung - einzuschränken, den Menschen einen Maulkorb umhängten, ohne dass sie selber es bemerken.. Der bis heute schon zu lange anhaltende extreme Feminismus wie der noch schlimmere Genderismus, beides sind verbissene nekrophile Ideologien, ebenso die momentane "Homo-Hochkonjunktur". Diese drei führen eine gesunde, natürliche, d.h. schöpfungsgemäss ausgerichtete Gesellschaft direkt i.d. Abgrund. Damit führt kein Weg vorbei, nämlich diese erneute Privilegierung extremer Minderheiten wegen, die grosse Mehrheit der Menschen damit jetzt nicht erneut zu diskriminieren. Im übrigen sind sich viele Linke offensichtlich gar nicht bewusst, nämlich dass die rechtsfaschistischen Nationalsozialisten auch sehr viel linkssozialistisches in ihrem extrem dogmatischen Gedankengut hatten. Genau darüber müssten die Linken einmal ruhig nachdenken und in sich gehen, bescheidener mit ihren ständig extremeren Forderungen werden. Der Nationalsozialismus und der Kommunismus haben ja viel mehr gemeinsam, als die meisten Menschen sich erträumen können. In ihrem ganzen äusseren Auftreten sind sie doch wie Brüder im Negativen klar zu erkennen. Mit ihrer Gleichschaltung, Fremdbestimmung und Versklavung des schöpfungsgemässen Individium Mensch dienen beiden dem Bösen zu, aber nicht dem Guten, dem einzig lebenswerten Göttlichen. |
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