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Billag: Erhebung von Radio- und Fernsehgebühren in der Schweiz
Dieser Artikel behandelt die Erhebung von Radio- und Fernsehgebühren in der Schweiz im Allgemeinen. Zum Abstimmungstext zur Initiative «Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)» gelangen Sie hier.
Die Billag taucht in der Schweiz immer wieder als Reizthema auf. Was ist die Billag überhaupt, und wieso bezahlen wir Gebühren für Radio und Fernsehen? Die Billag erhebt Radio- und Fernsehgebühren, mittels welchen eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft garantiert werden soll. Sowohl die Gebührenerhebung als auch die Gebühren an sich werden jedoch oft kritisiert: Hohe Verwaltungskosten, die Verteilung der Gelder oder die Berechtigung der Gebührenerhebung im Zeitalter der (kostenlosen) Internetmedien sind nur drei Beispiele. Dieser Artikel soll die Gedanken hinter der Gebührenerhebung, die Kritikpunkte sowie die mögliche Zukunft der Billag-Gebühren beleuchten.
Medien und öffentlicher Auftrag
Wieso gibt es in der Schweiz ein staatlich finanziertes Fernsehen und Radio? Dieses Angebot ist in unserer Bundesverfassung verankert: Es soll zur allgemeinen Bildung, zur Meinungsbildung, zur kulturellen Entfaltung und zur Unterhaltung beitragen.
In der Schweiz werden diese Inhalte primär durch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) produziert und publiziert. Die SRG ist zusätzlich für die oben erwähnten Pflichten, auch «Service public» genannt, verantwortlich.
Dieser öffentliche Auftrag ist gesetzlich und konzessionsrechtlich (siehe Einfach erklärt) verankert. Sieben Aspekte werden verlangt, welche die SRG mit ihrem Angebot fördern muss: Zusammenhalt der Schweiz, Integration (sowohl von Ausländern wie auch von Menschen mit einer Sinnesbehinderung), Demokratie, Schweizer Kulturschaffen, Bildung, Unterhaltung und der Auslandauftrag, welcher die Zusammenarbeit mit internationalen Fernsehveranstaltern beinhaltet. Weiter beinhaltet der öffentliche Auftrag die sachgerechte Darstellung von Ereignissen.
Fernsehen und Radio sollen durch die von der Billag erhobenen Empfangsgebühren unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sein. Somit wird die Meinungsvielfalt garantiert, welche in einer Demokratie ein Grundpfeiler darstellt. Das Vorhandensein vieler unterschiedlicher und unabhängiger Meinungen führt dazu, dass keine Ansicht dominiert und sich jeder Bürger seine eigene Meinung bilden kann.
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR
Die SRG, rechtlich gesehen ein Verband von Vereinen und Genossenschaften, besteht aus vier Regionalgesellschaften zur Abdeckung aller Sprachgebiete:
- Regionalgesellschaft SRG Deutschschweiz (SRG.D)
- Société régionale RTSR (RTSR)
- Società regionale Corsi (Corsi)
- und Societad regiunala SRG SSR Svizra Rumantscha (SRG.R).
Die deutsche und französische Regionalgesellschaften sind jeweils noch in Unterregionen aufgeteilt. Zur SRG gehören nebst dem Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) unter anderem auch die Radio- und Fernsehstationen der anderen Sprachregionen (RTS, RSI und RTR). Die Finanzierung der SRG erfolgt zu rund zwei Drittel über die Empfangsgebühren. Die SRG beschäftigt rund 6’100 Personen (exkl. Tochtergesellschaften).
Wie erfüllt die SRG ihren Auftrag?
Die SRG benutzt ein Qualitätsmanagement, um das Qualitätsniveau ihrer Angebote und die Erfüllung des «öffentlichen Auftrages» zu messen. Verschiedene Standards wie die «Minimalstandards Programmqualität SRG SSR» und die «Publizistischen Leitlinien» schreiben Werte wie sachgerecht, vielfältig und unabhängig vor. Das Unternehmen hat eine Ombudsstelle, bei der jeder und jede innerhalb von 20 Tagen eine Beschwerde zu einem Programm oder einer Sendung einreichen kann.
Wer mit dem Entscheid der Ombudsstelle nicht einverstanden ist, kann sich zusätzlich an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) wenden. Diese entscheidet, ob eine Sendung nationales oder internationales Recht verletzt hat. Dieser Beschwerdemechanismus wurde eingeführt, um den Gebührenzahlern ein Mitspracherecht in Bezug auf das Sendungsangebot der SRG zu ermöglichen – denn die Gebührenerhebungsstelle Billag ist nicht für die Qualität der gebührenempfangenden Medien verantwortlich.
Die Billag: Struktur und Gebührenerhebung
Die Billag ist eine Tochtergesellschaft der Swisscom und beschäftigt etwa 230 Mitarbeiter. Die Grundlage für die Gebührenerhebung durch die Billag befindet sich im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG). Die technischen Details wie Höhe der Gebühren, die Meldepflicht und die Befreiung von diesen Pflichten sind in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) beschrieben. Das RTVG wurde vom Parlament im Herbst 2014 revidiert und im Juni 2015 vom Schweizer Stimmvolk angenommen, tritt jedoch erst per 2019 in Kraft. Momentan wird deshalb das bisherige System angewendet, wonach jeder Haushalt mit Empfangsgeräten selber für die Anmeldung bei der Billag verantwortlich ist.
Einnahmen und Verteilung der Billag-Gebühren
Im Jahr 2017 resultierten Gebühreneinnahmen von insgesamt 1.37 Milliarden Franken. Diese Einnahmen stiegen in den vergangenen zehn Jahren nominal um rund 9.3%, was vor allem auf das Bevölkerungswachstum zurückzuführen ist. Veränderungen in der Höhe der Gebühren gab es nur in geringem Ausmass. Die SRG ist mit etwas mehr als 90% die mit Abstand grösste Empfängerin von Gebührengeldern (vgl. Abbildung). Daneben erhalten auch 21 Lokalradios sowie 13 Regionalfernsehstationen Gebührengelder im Umfang von insgesamt rund 60 Millionen Franken. Für die Gebührenerhebung durch die Billag AG wurden 2016 rund 55 Millionen Franken aufgewendet. Die übrigen Verwendungszwecke fallen mit einem Anteil von weniger als 1% relativ gesehen kaum ins Gewicht.

Abb. 1: Verwendung der Empfangsgebühren 2016
Revision des Gebührensystems
Im Falle eines Neins zur «No-Billag»-Initiative (vgl. nächsten Abschnitt) tritt per 2019 das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) wie geplant in Kraft. Dieses wurde im Juni 2015 vom Schweizer Stimmvolk angenommen. Mit dem revidierten RTVG sollen mehr Gerechtigkeit und Effizienz geschaffen werden. Die Meldepflicht wird abgeschafft und eine allgemeine, geräteunabhängige Rundfunkabgabe eingeführt. Damit wird die Gebührenerhebung vereinfacht und die Anzahl zahlungspflichtiger Haushalte und insbesondere Unternehmen erhöht. Entsprechend wird die Gebühr für Haushalte auf 365 Franken gesenkt. Für Unternehmen sieht das neue System eine progressivere Ausrichtung der Abgaben an die Umsatzzahlen vor, unterteilt in sechs Stufen von 365 Franken bis zum Maximaltarif von 35’590 Franken. Unternehmen, welche keinen Gewinn oder einen Umsatz von weniger als 500'000 Franken erwirtschaften, wären von der Entrichtung der Abgabe befreit.
Kritik an der Billag und der Radio- und Fernsehgebühr
Kritikpunkte sind die intransparente Verwendung der Billag-Gelder (vor allem der Betrag, den die Billag direkt erhält), die Ansicht, dass Privatsender die benötigte Medienvielfalt genauso gut abdecken, und das «Aufzwingen» der Gebühren sowie die Einführung von Pauschalgebühren.
Aus diesen Gründen wurde die Initiative «Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)» lanciert, über welche das Schweizer Stimmvolk am 4. März 2018 abstimmen wird. Die Vorlage möchte sämtliche Radio- und Fernsehgebühren (Billag-Gebühren) abschaffen. Das Erheben von Empfangsgebühren durch den Bund oder durch Dritte wie die Billag würde ab 2019 per Verfassungsartikel verboten. Die Subvention von Radio- und Fernsehstationen durch andere Bundesgelder wäre forthin ebenfalls untersagt.
Die Gegner der Initiative sehen in der Vorlage grosse Gefahren für die Demokratie und den nationalen Zusammenhalt. Denn ohne Gebührengelder sei die Versorgung der Bevölkerung mit unabhängigen und neutralen Informationen nicht sichergestellt. Die SRG sowie zahlreiche lokale und regionale Radio- und Fernsehstationen wären in ihrer Existenz massiv bedroht.
Gebührenerhebung im Ausland
Die meisten europäischen Staaten verfügen über Staatsmedien in Form eines öffentlichen Rundfunks oder Ähnlichem. Die Gebühren wurden bspw. in Deutschland bis 2012 in ähnlicher Weise wie in der Schweiz nur verlangt, wenn ein Haushalt über entsprechende Geräte verfügt – seit 2013 wird ein Pauschalbeitrag von 215 EUR pro Jahr und Haushalt verrechnet. Österreich verfügt über dasselbe System wie die Schweiz und Deutschland (vor dessen Systemwechsel 2012), wobei Mobiltelefone und zum Teil auch Computer von der Gebühr ausgenommen sind. Der Betrag variiert von 238 EUR bis 300 EUR pro Jahr je nach Bundesland. In Frankreich wird die Gebühr zusammen mit der Grundsteuer eingenommen und muss bezahlt werden, falls ein Haushalt ein Gerät besitzt, das den Fernsehempfang ermöglicht. In den USA sind die nicht-kommerziellen öffentlichen Sender in der Minderheit; sie finanzieren sich selbstständig durch Spenden und freiwillige Abonnements und mit staatlichen Zuschüssen. Eine separate Gebühr wird nicht erhoben. Ein direkter Vergleich des Schweizer Systems mit Gebührenhöhen im Ausland ist jedoch kaum möglich: Aufgrund der geringen Bevölkerungszahl in Kombination mit vier Landessprachen sind die Kosten pro Person hierzulande überdurchschnittlich hoch.
Ausblick: Pauschalgebühren oder gar keine Gebühren mehr?
Dem schweizerischen Gebührensystem stehen kurzfristig zwei verschiedene mögliche Schicksale bevor: Entweder (1) wird am 4. März 2018 «No-Billag-Initiative» abgelehnt, dann tritt ab 2019 das revidierte RTVG wie geplant in Kraft und jeder Haushalt muss eine Pauschalgebühr bezahlen. Zudem erhält neu die Serafe AG anstelle der Billag AG den Auftrag des Bundes zur Gebührenerhebung. Oder (2) die Initiative wird angenommen, womit sämtliche Radio- und Fernsehgebühren abgeschafft würden. Auch in diesem Fall wäre also das Ende der Billag als Gebührenerhebungsstelle besiegelt und die «Billag-Gebühr» somit bald ein Relikt.
In beiden Fällen wird per Januar 2019 eine Abkehr vom bisher bekannten Gebührensystem vollzogen.
Bibliographie [ afficher/masquer ]
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Die Billag ist eine private Firma, die im Auftrag des Bundes Radio- und Fernsehgebühren (Billag-Gebühren) erhebt. Der Zweck der Gebührenerhebung ist die Finanzierung einer vielfältigen und unabhängigen Medienlandschaft in der Schweiz. Das bisherige System sieht vor, dass sich jeder Empfängerhaushalt selbst anmeldet und die jährlichen Gebühren bezahlt - ansonsten droht eine Strafe.
Eine 2015 vom Stimmvolk angenommene Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) sieht ab 2019 ein neues System vor, wonach alle Haushalte einen Pauschalbetrag bezahlen. Überdies wird neu die Serafe AG anstelle der Billag AG mit der Gebührenerhebung beauftragt.
Die Gesetzesänderung tritt jedoch nur in Kraft, sofern die «No-Billag-Initiative» im März 2018 vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt wird. Die Vorlage möchte sämtliche Radio- und Fernsehgebühren abschaffen und so für mehr Entscheidungsfreiheit und finanzielle Entlastung sorgen.
Service Public
Als Service Public werden in der Schweiz alle öffentlichen Dienstleistungen sowie die Infrastruktur bezeichnet, die der Bund, die Kantone oder die Gemeinden für die Allgemeinheit erbringen. Dazu gehören z.B. der öffentliche Verkehr, die Post, das Gesundheitswesen, die Bildung, die Abfallentsorgung wie auch das staatlich finanzierte Medienangebot.
Konzession
Um in der Schweiz einen Radio- oder Fernsehsender zu betreiben, benötigt man eine Bewilligung, auch Konzession genannt. Dies ist nötig, weil die verfügbaren Frequenzen zur Ausstrahlung der Sender Gemeingut sind und gewisse Qualitätsstandards sichergestellt werden sollen. Daher ist eine Konzession immer nur eine zeitlich beschränkte Verleihung eines Nutzungsrechts.
Gebührenhöhe für Privathaushalte
Nach dem bisherigen System belaufen sich die Gebühren für Radio- und Fernsehempfang für einen Privathaushalt auf CHF 451.10 pro Jahr. Diese teilen sich auf in CHF 165.00 für den privaten radioempfang und CHF 286.10 für den privaten Fernsehempfang. Ab 2019 wird der Betrag mit dem revidierten RTVG auf CHF 365 pro Jahr und Haushalt reduziert.
Meldepflicht
Wer über Radio- oder Fernsehempfangsgeräte verfügt, ist verpflichtet, sich bei der Billag anzumelden und die jeweiligen Gebühren zu bezahlen. Als Empfangsgeräte gelten nicht nur klassische Radio- und Fernsehgeräte, sondern alle möglichen Empfänger wie z.B. Smartphones, Tablets, Laptops oder Desktopcomputer.
Mit dem revidierten RTVG wird die Meldepflicht per 2019 abgeschafft und eine allgemeine, geräteunabhängige Rundfunkabgabe eingeführt.
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